EU-Führerschein Erklärung

EU-Führerschein: Einheitliche Regelungen und Vorteile

Was ist der EU-Führerschein?
Seit 1999 gilt der EU-Führerschein als einheitliche Fahrerlaubnis in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Mit der Einführung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wurden Führerscheinklassen, Schlüsselzahlen und Dokumentdesign vereinheitlicht, um die grenzübergreifende Anerkennung zu erleichtern.

Vorteile des EU-Führerscheins:

  • Einheitliche Optik und Führerscheinklassen
  • Rechtsgültigkeit in allen EU-Ländern
  • Möglichkeit, die MPU in Deutschland zu umgehen (unter bestimmten Bedingungen)

Erklärung: Mit dem EU-Führerschein die MPU umgehen

Dass die EU-Fahrerlaubnis vereinheitlicht wurde, reicht aber als EU-Führerschein-Erklärung allein nicht aus. Es erklärt nämlich noch nicht, warum es möglich ist, mit einem EU-Führerschein Ungarn oder einem EU-Führerschein aus Polen die MPU zu umgehen.

Dazu muss man zusätzlich noch zwei Dinge wissen:

Frau zeigt Ihren EU Führerschein und ist bereit loszufahren

EU-Führerscheine müssen in anderen EU-Ländern anerkannt werden

Mit der Einführung der einheitlichen Fahrerlaubnis-Gesetzgebung ging auch die Verordnung der Akzeptanz von Führerscheinen aus anderen EU-Ländern einher. Diese sind nämlich in anderen Ländern in vollem Umfang anzuerkennen – unter der Voraussetzung, dass der Fahrerlaubnis-Halter für mindestens 185 Tage einen Wohnsitz im Ausstellungsland hat. (Mehr dazu lesen Sie unter EU-Führerschein Wohnsitz). Da man in der EU parallel beliebig viele Wohnsitze haben darf, ist dies keine wirkliche Hürde auf dem Weg zur gültigen ausländischen EU-Fahrerlaubnis.

Die MPU gibt es nur in Deutschland

Ein zweiter wichtiger Punkt, um zu verstehen, weshalb man mittels Fahrerlaubnis aus dem EU-Ausland seinen Führerschein ohne MPU machen kann, betrifft die Untersuchung selbst. Denn faktisch gibt es die MPU oder eine vergleichbare Fahrtauglichkeitsfeststellung nur in Deutschland und Österreich. Das bedeutet, dass die Auflage einer MPU für den Wiedererhalt des deutschen EU-Führerscheins nicht bedeutet, dass der Neuerwerb in Polen nicht möglich wäre.

Wer also die Schikane der MPU in Deutschland umgehen will, kann im europäischen Nachbarland einen EU-Führerschein erwerben. Wenn dabei das Wohnsitzprinzip und alle erforderlichen Richtlinien eingehalten werden, kann mit dieser Fahrerlaubnis rechtsgültig auf deutschen und europäischen Straßen Auto gefahren werden.

EU-Fahrerlaubnis einfach erklärt: Was bedeuten die Zahlen auf dem Führerschein?

Nachdem im oberen Teil der Nutzen und die Voraussetzungen des EU-Führerscheins für deutsche Autofahrer mit MPU-Auflage erklärt wurden, geht es nun um das Dokument an sich. Auf dem kleinen Plastikkärtchen sind mitunter jede Menge Informationen enthalten, die platzsparend und EU-weit einheitlich mithilfe von Schlüsselzahlen kodiert werden.

Auf der Vorderseite der Fahrerlaubnis sind die üblichen Verdächtigen vermerkt, also u.a.

  • Name
  • Ausstellungsdatum
  • Ausstellungsbehörde
  • Ablaufdatum
  • Führerscheinnummer
  • erteilte Führerscheinklassen (z.B. Klasse A, A1, B, C und/oder CE)
EU-Führerschein Erklärung

Auf der Rückseite der Karte befindet sich eine tabellarische Übersicht über alle Fahrerlaubnisklassen. Hinter jeder erteilten Klasse ist das Erteilungsdatum vermerkt. Ist eine Führerscheinklasse nur befristet erteilt, ist das entsprechende Ablaufdatum ebenfalls auf der Rückseite in der jeweiligen Zeile eingetragen.

Außerdem werden hier unter der Spalte Nr. 12 ggf. Schlüsselzahlen eingetragen. Die Zahlen weisen auf bestimmte Bedingungen, Auflagen oder Beschränkungen in Bezug auf eine Fahrerlaubnisklasse hin, z.B. auf

  • zulässiges Gesamtgewicht / zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
  • zulässiger Hubraum
  • zulässige Höchstgeschwindigkeit
  • Fahren mit oder ohne Anhänger

Die Bedingungen können aber nicht nur Faktoren wie das Kraftfahrzeug an sich betreffen, sondern bspw. auch den Fahrer, z.B. wenn er nur mit Brille ein Fahrzeug führen darf. Gilt eine Schlüsselzahl für alle erteilten Klassen, steht dies unterhalb der Tabelle.

Gesetzliche Neuregelung seit 2013: EU-Führerscheine laufen ab

Am 19. Januar 2013 trat die Neufassung der FeV in Kraft, nach der EU-Führerscheine nur noch mit einer begrenzten Gültigkeit versehen sind. Dies soll in erster Linie die Inhaber dazu bewegen, regelmäßig ein aktuelles Lichtbild auf der Fahrlizenz setzen zu lassen. So wie es beim Ausweis oder Reisepass ja schon längst üblich ist. Doch natürlich gilt diese Gesetzgebung nicht nur für die Fahrerlaubnis aus Deutschland.

Es wird der Tag kommen, an dem Ihr ungarischer Führerschein abgelaufen ist oder Sie Ihren tschechischen Führerschein verlängern lassen möchten. Wenn es soweit ist, sollten Sie uns umgehend kontaktieren. Denn natürlich gehört auch die EU-Führerschein-Verlängerung zu unseren Angeboten – ebenso die Führerschein-Umschreibung. Wenn wir rechtzeitig alles Notwendige in die Wege leiten, können Sie ohne Unterbrechung weiterfahren.

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